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Die Rechte und Pflichten eines Hundehalters in Österreich


Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten eines Hundehalters in Österreich

In diesen Pfotennews haben wir Euch einen unterstützenden Wegweiser über die wichtigsten Aufgaben als Hundehalter zusammengestellt.

Zuerst möchten wir Euch einmal gratulieren, dass Ihr Euch entschieden habt, mit einem Vierbeiner durchs Leben zu gehen. Ein Tier kann eine wunderbare Bereicherung sein, die aber auch mit Anpassungen und manchmal auch mit Einschränkungen verbunden sein kann.

In unserem Artikel wollen wir verschiedene Themen rund um die Hundehaltung anschneiden, mit dem Ziel, Euch und auch Eurer Umgebung ein möglichst konfliktfreies Miteinander und viel Freude zu ermöglichen.

Wer sich entschlossen hat, einen Hund bei sich aufzunehmen, geht dabei nicht nur eine Verantwortung gegenüber dem Tier, sondern auch gegenüber der Gesellschaft ein. Daher ist es wichtig, sich schon im Vorfeld Gedanken zu machen, um nicht später das böse Erwachen zu haben. Wie überall im gemeinschaftlichen Zusammenleben gelten Regeln, die es gilt einzuhalten, einerseits aus Respekt vor dem Tier und den Mitmenschen, andererseits auch, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Bevor man sich einen Hund anschafft

Bei der Entscheidung, einen Hund bei sich aufzunehmen, sollte nicht nur das Herz entscheiden, sondern man sollte auch das Hirn einschalten und sich nicht spontanen Gefühlen hingeben.

Ein Hundeleben dauert 10 bis 15 Jahre. – Bin ich bereit und im Stande, während der gesamten Zeitspanne für mein Tier zu sorgen, was passiert, wenn ich oder mein Tier erkranken, ich auf Urlaub bin oder eine berufliche Veränderung ansteht oder ich mich familiär verändere. Wer kümmert sich dann um meinen Hund und ist er auch dann noch erwünscht?

Hunde sind Rudeltiere, die viel Zeit in Anspruch nehmen und auch soziale Kontakte benötigen.

Mit der Anschaffung geht man auch eine finanzielle Verpflichtung ein. Ein Hund verursacht laufende Kosten für Futter und Tierarzt (Impfungen) und Hundesteuer. Auch die Grundausstattung und die Ausbildung verschlingt zu Beginn der Partnerschaft einiges an Geld.

Die Anschaffung sollte daher eine gutüberlegte Entscheidung sein und von allen Familienmitgliedern getragen werden!

Woher nehmen?

Wenn man alle Grundvoraussetzungen für die Haltung eines Hundes erfüllen kann, stellt sich die Frage, woher nehmen, wenn nicht stehlen? Soll es ein Mischling oder ein Rassehund sein, nehme ich mir einen Welpen oder ein ausgewachsenes Tier oder biete ich gar einem Senior einen gemütlichen Lebensabend. Welcher Hundetyp und welche Rasse passt von Charakter und Größe zu meinem Temperament, meiner Lebens- und Wohnsituation und auch zu meinem Auto (Bernhardiner in einem Smart)? Nehme ich mir den Hund aus einem Hobbywurf, hole ich ihn von einem seriösen Rassezüchter oder gebe ich einem Tier aus einem der vielen Tierheime eine zweite Chance. Abzuraten ist von Kofferraum Verkäufern, bei denen die Welpen oft viel zu früh der Mutter entrissen wurden und meist auch noch krank sind. Nehmt euch Zeit zum Kennenlernen, besucht den Hund in seiner gewohnten Umgebung, testet die Chemie zwischen euch, lasst euch beraten und schafft schon vor dem Umzug eine Vertrauensbasis zwischen euch. Seriösen Vermittlern ist es wichtig, die neuen Besitzer kennen zu lernen, um zu erfahren, ob der Hund auch einen guten Platz bekommt. Welpen dürfen erst ab einem Alter von 8 Wochen von ihrer Mutter getrennt und an neue Besitzer abgegeben werden!

Hände weg von zweifelhaften Vermittlern, bei denen das Wohl der Tiere nicht im Vordergrund steht und die nur am Profit interessiert sind!

Gesetzlich geregelt Pflichten

Mit der Anschaffung eines Hundes übernimmt jeder Halter nicht nur viel Verantwortung, sondern muss auch zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen einhalten.

Grundsätzlich dürfen Minderjährige, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten, kein Tier übernehmen.

Es muss sichergestellt sein, dass man nicht nur für die Pflege verantwortlich ist, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten hat, für Futter und tierärztliche Versorgung aufzukommen.

Der Halter des Hundes ist für alles, was sein Hund macht verantwortlich. Wenn man sein Tier einer weiteren Person zur Betreuung oder Aufsicht überlässt, muss man sicherstellen, dass diese körperlich und geistig in der Lage ist, das Tier jederzeit sicher zu beherrschen. Das gilt auch bei Urlaubsbetreuung oder der Versorgung im Falle einer Krankheit des Besitzers.

Ein Hundehalter muss seinem Tier eine artgerechte Haltung bieten und auch den Kontakt zu Artgenossen ermöglichen, weil ein Hund ein Rudeltier ist. Der Hund darf weder die Gesundheit andere Menschen oder Tiere gefährden, das gilt insbesondere für freilaufende Hunde. Im freien Gelände hat der Schutz von wildlebenden Tieren oberste Priorität.

Bei der Mitnahme im PKW muss ein Hund entsprechend gesichert sein, entweder in einer Box oder mit einem Hundegurt. Das frei Herumspringen im Auto ist strafbar.

Die Haltung eines Hundes ist steuerpflichtig. Eine Meldung an die zuständige Gemeinde oder Stadtmagistratsabteilung muss innerhalb einer Woche gemacht werden. Die Höhe kann von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden. Viele Gemeinden honorieren die Ausbildung des Hundes zu einem gehorsamen Zeitgenossen in anerkannten Hundeschulen mit Steuervergünstigungen.

Innerhalb eines Monats nach Anschaffung eines Hundes muss der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, entweder über eine geöffnete Klausel in der Haushaltsversicherung oder über eine eigene Polizze nachgewiesen werden.

Seit 2010 ist es in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Hunde gechippt und registriert sein müssen. Es reicht nämlich nicht aus, dass sämtliche Welpen bei der Abgabe gechippt sein müssen, egal ob Rassehund von einem Züchter oder Mischling aus einem Hobbywurf, der spätere Besitzer muss den Hund auch amtlich registrieren lassen (wird in der Regel vom Tierarzt bei der ersten Impfauffrischung mit 12 Wochen erledigt), damit der Vierbeiner im Falle von Entlaufen oder Aussetzen Zurückgeführt werden kann. Wichtig bei Besitzerwechsel oder neuer Wohnanschrift ist auch immer ein Datenupdate.

Jede unzumutbare Lärmbelästigung oder andere verursachte Schäden sind zu unterlassen. Das gilt vor allem für lautes und anhaltendes Bellen, besonders zu den Ruhezeiten (genaue Zeiten sind der Lärmverordnung der jeweiligen Gemeinde zu entnehmen). Auch das Graben in gepflegten Parkanlagen oder auf Nachbars Wiese fördert nicht unbedingt das konfliktfreie Zusammenleben. Auf die Einhaltung der Leinenpflicht und des Maulkorbzwanges ist ebenfalls zu achten.    

Wenn doch etwas passiert 1.0

Unsere Hunde stammen nun mal von einem Wildtier ab und eine 100% Sicherheit trotz bester Sozialisierung und Ausbildung gibt es nicht. Es gibt immer ein Restrisiko, dass es zu einem Vorfall (Bissattacke, Raufhandlung, Verkehrsunfall, usw.) kommen kann.

Darum ist es wichtig, dass der eigene Hund regelmäßig gegen Tollwut geimpft wird, um im Fall des Falles diese im Impfpass gegenüber den Behörden nachweisen zu können.

Selbst in solchen Situationen Ruhe bewahren, die Ängste und Sorgen der Betroffenen ernst nehmen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Hundepsychologe), bei Schadensfällen die Polizei verständigen und eine Versicherungsmeldung machen.

Wenn doch etwas passiert 2.0

Hundekot birgt das größte Konfliktpotential zwischen Hundeliebhabern und Hundehassern.

Darum ist es für einen verantwortungsbewussten Hundebesitzer selbstverständlich, die Hinterlassenschaften seines Lieblings konsequent zu beseitigen. Wichtig dabei ist, die Häufchen nicht nur von den Gehwegen wegzuräumen und gleichzeitig in die nächste Wiese zu schmeißen, im Glauben, es sei eh ein Dünger, sondern in geeignete Beutel zu verpacken und ausnahmslos über den Restmüll zu entsorgen. Über Kot können im Einzelfall Krankheiten übertragen werden, daher haben Exkrimente weder im Biomüll, noch auf landwirtschaftlichen Flächen (Äcker, Weiden und Mähwiesen), die der Lebensmittelgewinnung dienen, etwas verloren. Verunreinigungen im landwirtschaftlichen Kulturgebiet sind nach dem Feldschutzgebiet strafbar und werden ebenso geahndet wie Hinterlassenschaften in öffentlichen Parkanlagen oder auf Gehwegen.

Das Gackerl gehört ins Sackerl! Es finden sich genug Sackerlspender beim Gassi gehen.

Eine Vorbildfunktion ist ein wichtiger Beitrag für ein gutes und konfliktfreies Zusammenleben!

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Hunde und Kinder können ein Herz und eine Seele sein und eine innige Freundschaft haben, dennoch sollte man als Erwachsener und verantwortungsbewusster Hundebesitzer immer ein wachsames Auge haben. Kinder niemals unbeaufsichtigt mit Hunden spielen lassen. Kinder müssen in der Rangordnung immer über den Hund stehen.

Kinder können die Sprache eines Hundes beim Herumtollen gelegentlich missverstehen und erkennen Rückzugswünsche eines Tieres oft nicht. Auch können durch ungestümes Hundeverhalten unabsichtlich Verletzungen entstehen. Steht nach dem Hund ein Kindernachwuchs ins Haus, das Tier behutsam mit der neuen Situation vertraut machen, um Eifersuchtsdramen zu vermeiden.

Weisen sie ihr Kind nicht im Beisein des Hundes zurecht, der Hund könnte es als seine eigene Überlegenheit gegenüber dem Schwächeren auffassen. Sind fremde Kinder beim eigenen Kind zu Besuch, kann beim Hund der Beschützerinstinkt wachgerüttelt werden und er könnte Fangenspielen und Rangeleien auch als Bedrohung gegenüber Mitgliedern seines Familienrudels verstehen.

Kinder sollten grundsätzlich, ob mit oder ohne Hund, im richtigen Umgang und Verhalten gegenüber Hunden geschult werden und die 12 goldenen Regen sollten ihnen ein Begriff sein. In vielen Volksschulen werden solche Schulungen mittlerweile gerne angeboten.

Grundlegendes zur Hundehaltung

Diese wichtigen Punkte sind über das Tierschutzgesetz geregelt und sollten daher auch erfüllt werden.

Dem Hund muss jederzeit sauberes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. (Achtung im Winter auf zugefrorene Schüsseln).

Der Hund muss regelmäßig mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität versorgt werden. Keine Küchenabfälle, verdorbene oder schimmlige Produkte oder Katzenfutter verfüttern.

Der Hund muss regelmäßig gepflegt und bei gesundheitlichen Problemen angemessen versorgt werden. Fellpflege durch Bürsten und gelegentliches Baden, Krallenkontrolle und Maulhygiene sollten vom Besitzer obligatorisch durchgeführt werden. Jährliche Impftermine beim Tierarzt gehören auch dazu.

Die Unterbringung des Hundes muss trocken und Zugluft frei sein, auf Sauberkeit und Hygiene ist zu achten. Der Kot ist täglich zu entfernen und nicht nur der Hund selbst, auch die Umgebung seiner Liegestätte muss ungezieferfrei gehalten werden. Wird der Hund im Freien gehalten, muss eine isolierte Hundehütte, eine erhöhte Liegemöglichkeit und ausreichend Beschattung vorhanden sein. Die Haltung an der Kette ist durch das generelle Verbot der Anbindehaltung schon lange nicht mehr zulässig.

Wird der Hund im Auto mitgenommen, muss er entsprechend gesichert werden durch Hundegitter, Box oder Sicherheitsgurt. Achtung bei der Mitnahme des Tieres ins Ausland die ländertypischen Vorschriften beachten. Muss man den Hund ohne Aufsicht im Fahrzeug lassen, ist unbedingt für Frischluft und frisches Wasser zu sorgen. Das Wageninnere sollte angemessene Lufttemperaturen weder über- noch unterschreiten. Bedenken sie, dass die Sonne weiterwandert und aus dem Schattenparkplatz im Sommer plötzlich ein Standort in der prallen Sonne wird. Da kann das Auto leicht zu einer tödlichen Falle werden und neben der Trauer um den Verlust des Lieblings folgt auch noch eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz.

Hunde haben einen angeborenen Bewegungsdrang, der je nach Alter, Rasse und Witterungsbedingungen variieren kann. Beschäftigen sie ihr Tier regelmäßig mit Denkaufgaben und ermöglichen sie ihm einen täglichen Auslauf, nicht nur um die Gerüche der Natur mit der Nase zu lesen, sondern auch um Artgenossen zu treffen, weil Hunde ja bekanntlich Rudeltiere sind. Beachten sie aber beim Zusammentreffen mit Artgenossen, dass es auch unter den Hunden Sympathie und Antipathie geben kann und es nicht nur zwischen Rüden zu vermeintlichen Revierstreitereien kommen kann. Raufhandlungen unter Hündinnen enden oft böser und der vermeintliche Welpenschutz ist ein Ammenmärchen und gilt nur im eigenen Rudel.

Hundeerziehung

Die Erziehung ist eine sehr komplexe Angelegenheit und sollte bei mangelnder Erfahrung unbedingt mit Unterstützung eines erfahrenen Hundefachmanns erfolgen. Man sollte sich bewusst sein, dass Hundeerziehung mit dem Einzug des Welpen ins Haus beginnt. Wenn ich später nicht haben möchte, dass mein Riesenhund mit dreckigen Pfoten und nassem Fell in meinem Bett schläft, darf ich das auch nicht meinem kuschelig flauschigen Miniwelpen gestatten. Qualifizierte Hundeschulen bieten bereits Kurse für Welpen an, wo die Fellnasen spielerisch die Grundbegriffe des guten Benehmens lernen und auch optimal sozialisiert werden. Ganz wichtig ist dabei auch die Schulung der Hundebesitzer, die meist den größeren Kursanteil ausmacht. Mit dem erfolgreichen Ablegen einer Begleithundeprüfung gibt es in vielen Städten und Gemeinden bei der Hundesteuer steuerliche Vorteile.

Ganz wichtig ist: Hundeausbildung nützt, Hundeausbildung schützt.

Gesellschaftliche Kontakte

Für viele Menschen sind Hunde mehr als nur Haustiere und man möchte nicht nur die Wohnung mit seinem Liebling teilen, wobei es im Falle von Mietwohnungen unter Umständen eine Zustimmung braucht. Grundsätzlich kann ein Vermieter die Hundehaltung nicht verbieten, wenn sichergestellt ist, dass es zu keiner Störung oder Gefährdung der anderen Mitbewohner kommt.

Die Mitnahme eines Hundes in ein Restaurant ist durch das Hausrecht des Gastronomen geregelt und kann von diesem untersagt werden. Auch kann die Behörde bei offen zugänglichen Küchenbereichen ein Hundeverbot aussprechen. Ansonsten gilt, wenn der Hund angeleint unter dem Tisch liegt und nicht aufdringlich bettelt, sind Hunde gern gesehene Gäste und manche Restaurants bieten mittlerweile eigene Hundemenüs an.

Einen fixen Anspruch, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen, gibt es nicht. Es ist aber wissenschaftlich bewiesen, dass sich die Anwesenheit eines Hundes positiv auf das Arbeitsklima und den Büroalltag auswirkt. Auf Kollegen mit etwaigen Allergien ist aber unbedingt Rücksicht zu nehmen.



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